A M O V I S T A

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dPV - Aktuell


Unter dpv.digital sind Hinweise und Erläuterungen zum aktuellen Verfahren einsehbar.


Sonntag, 14. Januar 2024

Aktuelle Eingabe in Sache dPV


Sehr verehrte Frau Siedhoff,
sehr geehrter Herr Nehrlich,
sehr geehrter Herr Rechtsanwalt Dr. Schmischke,
sehr geehrte Damen und Herren der Finanzverwaltung, Stiftungsaufsicht, der Kostenträgerwirtschaft, BAG Selbsthilfe und sehr geehrte Mitbetroffene der Parkinson-Erkrankung!


Gestatten Sie mir vorweg der nachstehenden Bemerkungen, Ihnen allen beste Wünsche für das Neue Jahr zu übermitteln. Inhaltliche Dispute dürfen nicht hindern, die gegenseitige Wertschätzung zu erhalten und zu versichern. Ich schreibe Ihnen heute nach meinem im Juli 2023 erklärten Austritt aus der dPV erstmals als „Nicht-Mitglied“. Bitte seien Sie versichert, dass ich gleichwohl den Wert und die Wichtigkeit der Patientenselbsthilfe auch weiterhin nicht nur erkennen, sondern aktiv u.a. über meine reichweitenstarken Mandate in Berlin unterstützen werde.


Ich hätte für alle Zukunft jede Kommentierung von außen gegenüber der dPV verzichtet, wenn nicht Sie, sehr geehrte Frau Siedhoff, zu Händen meiner Ehefrau als ehem. Vorstandsmitglied der dPV eine Einredeverzichtserklärung zu in Frage kommenden Verjährungsaspekten adressiert und Gegenzeichnung erbeten hätten.


Ehrenamtliche Akteuren, die sich über viele Jahre mit allem Gewicht für die Patientenselbsthilfe für Parkinson-Betroffene eingesetzt haben, gebührt eine weit von dieser Verlangenshaltung entfernte Wertschätzung ihrer Arbeit. Ehemalige Vorstände im Angesicht denkbarer Organhaftungsrelevanzen in dieser Weise zu instrumentalisieren, gehört sich schlicht und ergreifend nicht. Sie haben hier eine „rote Linie“ überschritten, zumal mir von verschiedener Seite angetragen wurde, dass einigen Adressaten die Tragweite einer solchen Verzichtserklärung nicht ansatzweise bekannt war und Sie auch nicht hinreichend die aus einer solchen Erklärung anstehenden Risiken erläutert hatten. Das entbehrt jeder halbwegs üblichen Fairness. Jedenfalls musste Ihnen vor dem Versand dieses Schreibens klar sein, dass ein solches Begehren ausgerechnet an unsere Adresse kein besonders zielführender Einfall war. Man erkennt, dass Ihnen Erfahrung mangelt und es ist obendrein erschreckend sichtbar, wie leicht es Ihnen zu fallen scheint, in höchstem Maße despektierlich mit  Ehrenamtsträgern umzugehen, ohne deren zurückliegende Arbeit Sie niemals heute bei der dPV Geld verdienen könnten.


Nun haben Sie sich zu rechtlichen Weiterungen entschieden und diese gegen mich projektiert. Das ist das gute Recht einer Partei, allerdings muss sie dann auch die Folgen tragen. Ich kann nicht erkennen, worin für Sie und die Ihrer Verantwortung unterfallende Selbsthilfeorganisation ein fassbarer Vorteil liegen soll, einen im Verbändewesen nicht ganz unbekannten Akteur zu verklagen. Noch besteht hier Korrekturoption für Sie. Sollten Sie jedoch tatsächlich Klage erheben, müssten Sie mit diesseitig strukturierter Gegenwehr rechnen. Es spricht viel dafür, dass Sie der dPV eine schwer zu kalkulierende Menge Kosten aus einem verlorenen Prozess aufbürden würden.
Die Qualität der Analyse zu den seit Jahren ungelösten Problemen bei der Deutschen Parkinson Vereinigung nimmt trotz des Einsatzes einer Vielzahl von Rechtsanwälten ganz offenkundig nur langsam Fahrt auf.


Die Deutsche Parkinson Vereinigung hat die Kölner Kanzlei Prof. Höcker RechtsanwältePartGmbH beauftragt, sich mit den von mir seit 2019 in die Debatte und 2021 und 2022 in die Delegiertenversammlungen transportierten Fragen um Vermögensangaben der Vereinsmantels zu befassen. Das kann als positives Signal verstanden werden.
Die Rechtsanwälte haben nun jedoch offenkundig vor einer detail- und faktenbasierten Prozesskalkulation Klagen auf Unterlassungen gehen mich persönlich angedroht, weiterhin und anscheinend zu Lasten der Reputation der neuen Geschäftsführung der dPV zu behaupten, sie publiziere in Analogie zur ehemaligen Geschäftsführung unter Herrn Rechtsanwalt Mehrhoff unzutreffende Vermögensangaben und vollziehe überdies satzungswidrige Begünstigungen einzelner Mitglieder. Dies tut sie aber beweisbar, weswegen einseitige Verpflichtungsunterwerfungen sicher ausscheiden und die dahingehende Durchsetzung im Wege der Inanspruchnahme von Gerichtsbarkeiten ebenfalls kaum eine zielführende Prognose eröffnet.


Bereits der Vorgänger im Amt der Geschäftsführung, Rechtsanwalt Mehrhoff, hatte am 27.September 2021 im Kontext zur Erklärung der damaligen Vorstandsvorsitzenden Kaminski  umfänglich eingeräumt und schriftlich an meine Adresse publiziert, dass per 31.12.2019 auf 296 Konten in der gesamten Bundesrepublik mehr als 1,05 Million Euro Restmittel aus im Ganzen unpublizierten Teilnahmen am wirtschaftlichen Verkehr verblieben, die bis heute keine Nennung in den vorstandsentlastungsrelevanten Rechenschaftsberichten finden. Damit hat er damals bereits das Zahlenkompendium in den testierten Berichten selbst komplett ad absurdum geführt, ja, mit einem einzigen Brief das Vertrauensfundament in das operative Tagesgeschäft des Verbandes final erschüttert und Mutmassungen zu möglichen Verschleppungstatbeständen gerechtfertigt. Die Zahlen sind bis heute nicht korrigiert. Ich selbst bin Adressat des Schreibens von Frau Kaminski und Herrn Mehrhoff, was eine unbefristete Aktivlegitimation zur Stellungnahme begründet. Was Sie annehmen lässt, Sie könnten mich deshalb auf Unterlassung verklagen, eröffnet sich nur Ihnen.


Die Tatsachen also heute in Abrede zu stellen oder zu verlangen, über diese Begebenheiten ohne jede Korrektur Schweigen gebieten zu lassen, gleicht dem Handlungsmuster von Kleinkindern, die sich die Hände vor Augen halten und Unsichtbarkeit vermuten. Die aktuelle Klageandrohung dient also mutmasslich nur dem Zweck, den öffentlich wahrnehmbaren Diskurs einzudämmen, was am Ende aber nicht gelingen wird. Hunderte Mitglieder sind alleine zum Ende des Jahres 2023 aus dem Verein ausgetreten und selbst der höchst verdiente, seit 25 Jahren für die Patientenselbsthilfe tätige 2. Vorsitzende Wilfried Scholl hat nicht nur sein eben erst angetretenes Amt im geschäftsführenden Vorstand der dPV verzichtet, sondern den Verein verlassen und all seine phantastischen Bemühungen um JUPA hinter sich gelassen. Diese Menschen täuschen sich nicht alle oder sind desinformiert. Die baren Fakten ermöglichen die einzig denkbare Lesart und diese Fakten sind Inhalt eines öffentlich zugänglichen Diskurses.


Eine Klage gegen mich verkörpert daher allenfalls einen geschäftigen, gegenüber den Delegierten des Vereines Rechtfertigungsversuche bewirkenden, in der Sache aber komplett nutzlosen Tätigkeitsnachweis. Es werden „Nebelkerzen“ in die Ereigniskette geworfen, um viele Monate Zeit zu schaffen und solange alle 30 Kalendertage exorbitante Löhne für die Geschäftsführung zu rechtfertigen.
Ich werde nachstehend daher auch anhand aktueller Gegebenheiten noch einmal eine Gesamtschau übermitteln:
Erstmals wird in den letzten Wochen von den Justizbehörden und den involvierten Rechtsanwälten konstatiert, dass die diesseits seit 2019 wiederholt  angemahnte Abbildung von auf den Namen der Deutschen Parkinson Vereinigung lautenden Geschäftsbankverbindungen und die Nennung der dort verwalteten und innegehaltenen Salden seit vielen Jahren unerledigt blieb. Die Wirtschaftsprüfer haben gegen alle nur denkbaren Rechtsnormen verstossen, indem sie mehrere hundert Giro- und/oder Depotkonten aus den Berichten und Testaten wider besseren Wissens und damit mit Vorsatz entfernt liessen. Die wiederholten Hinweise der Wirtschaftsprüfer, auftragsgemässe und in dieser Folge limitierte Prüfungs- und Berichtspflichten vollzogen zu haben, stellen einen eklatanten Treue- und obendrein einen fulminanten Berufsordnungsverstoss dar. Eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, die seit 15 Jahren bei voller Kenntnis um das verschachtelte Organisationsschema eines Mandanten beispielsweise für das Geschäftsjahr 2019 insgesamt 311, für das Folgejahr 296 Geschäftsbankkonten samt aller dort geparkten Liquidität und allen Teilnahmen am wirtschaftlichen Verkehr mit Vorsatz aus ihren Rechenschaftsberichten excludiert, handelt rechtswidrig. Diese Tatsache wird auch nicht durch einen im Wege einer Unterlassungsklage nun beabsichtigten "Maulkorb" verändert. Die Kölner Rechtsanwälte  initiieren auf Grundlage erheblicher Streitwerte sachlich komplett nutzlose, für sie selbst jedoch eminent ertragreiche Klagen und haben sich zweckdienlich Beklagte ausgesucht, die wirtschaftlich mutmasslich hinreichend potent und damit als denkbare Zahler überhaupt geeignet scheinen. Hier geht es mutmasslich also nicht um eine ehrliche Aufarbeitung der Ereignisketten innerhalb der Parkinson Vereinigung, sondern um persönliche Wertschöpfungsideen.


Was die Gemeinwohlanerkennung durch die öffentliche Hand anlangt, ist eine Aussetzung oder ein Widerruf alternativlos. Die im Wissen um vorhandene Vermögenswerte abgegebenen, bis heute in öffentlichen Registern publizierten, unvollständigen und damit falschen Rechenschaftsberichte konterkarieren die erwartbare Zuverlässigkeit in die handelnden Personen nachdrücklich. Die am 29.1.2024 stattfindende, ausserordentliche Delegiertenversammlung wird diesen Mangel nicht heilen, zumal beispielsweise ein Haushaltsplan für 2024 ohne das Fundament zutreffender Rechenschaftsberichte für die letzten 5 Geschäftsjahre allenfalls Makulatur sein kann. Der Vorstand gibt sich noch nicht einmal Anflüge von Mühe, die irreführenden Rechenschaftsberichte aus dem öffentlichen Focus zu entfernen. Bis heute publiziert die Deutsche Parkinson Vereinigung Rechenschaftsberichte, von denen jeder weiß, dass sie das Papier nicht wert sind, auf welchem sie gedruckt sind.
Die im einschlägigen Vereinsrecht verankerte Notwendigkeit von auf wahren Grundlagen aufbauenden Vorstandsentlastungen zur Befreiung von Haftungsansprüchen durch den Verein gegen seine eigenen Vorstände wurde seit Jahren unbeachtet gelassen. Haftungsbefreiende Entlastungen haben, im diametralen Gegensatz zu den Aussagen der Geschäftsführungen, nie Wirksamkeit erlangt. Der Verein ist möglicherweise technisch, nicht aber aus den dargelegten Gründen des Haftungsrechts überhaupt heute noch führbar. Die aktuelle Geschäftsführung kann die Obliegenheiten des Vereins nicht mit der für ordentliche Kaufleute üblichen Sorgfalt vertreten und wahrnehmen, ein Umstand, der Verschleppungstatbestände geradezu zwangsläufig entstehen lässt. Wesentliche Vertragsdokumente und Dokumentationskonvolute wurden von der vormaligen Geschäftsführung dem operativen Tagesgeschäft entzogen, die vereinszugehörige Deutsche Parkinson Stiftung Hans Tauber hat sämtliche Erreichbarkeitskoordinaten deaktiviert, die JUPA-Seiten sind samt der verpflichtend zu publizierenden Zuwendungsnennungen abgeschaltet, die kassenübergreifenden Fördervolumen finden selbst auf der zentralen Internetseite des Verbandes keine Nennung mehr. Das sind alles keine Lässlichkeiten oder mutmassliche Designfehler, es handelt sich um signifikante und vorsätzlich herbei geführte Pflichtverstöße. Hier wird nicht nur beiläufig oder befristet vertraglichen Grundlagen zuwider gehandelt, sondern - und das ist noch viel tragischer - das gegebene Wort gebrochen. Die Krankenkassen haben einen unverrückbaren Anspruch auf Publikation all dieser Zahlen und verlassen sich auf das gegebene Wort, aber punktgenau diese Zahlen sind aus dem Sichtfeld genommen worden. Die Sponsoren haben vertraglich vereinbarte Rechte auf Nennung, aber genau diese sind komplett gelöscht worden. Das alles kann im Ergebnis nur zur Implosion des Vereinsmantels führen.


Die amtierende 1. Vorsitzende und eine ganze Armada von Rechtsanwälten berühmen sich zwar, bei der Deutschen Parkinson Vereinigung "aufzuräumen“. In Wahrheit jedoch hat sich auch Monate nach der Amtsübernahme in den wesentlichen Punkten einer transparenten, ökonomisch und technisch zielführenden Vereinsführung nichts verändert. Zugleich bleiben alle für die Parkinson-Betroffenen wesentlichen und wichtigen Ansätze einer verlässlichen Patientenselbsthilfe auf der Strecke. Ganze Selbsthilfegruppen verwaisen oder lösen sich auf, systemrelevante Akteure werfen das sprichwörtliche Handtuch und übergeordnete Instanzen der Selbsthilfe wenden sich verschämt von der Parkinson Vereinigung ab. Nach wie vor publiziert der Vorstand unzutreffende Rechenschaftsberichte und nach wie vor generiert der Verein trotz aller Lippenbekenntnisse, alles besser und vor allem rechtskonform zu machen, Spenden im Internet durch vollmachtlose Vertreter.
Obwohl der Vereinsvorstand öffentlich auf seiner Internetseite erklärt, dass man aktuell keine Spendenbescheinigungen ausstelle und man für die Zukunft erst einmal auf den Erhalt einer Gemeinnützigkeit setze und erst dann wieder Spenden quittiert werden dürften, sammelt man weiter zur Deckung von angeblichen Mietverpflichtungen, Büromaterialien und vielen anderen Zwecken Spenden und betreibt diese Spendenakquisition unter dem Namen von für den Verein nicht im Sinne einer BGB-Vorstandschaft zeichnungsberechtigten, mithin vollmachtlosen Vertretern. Zum Beweis für den aktuellen Fortbestand und die lückenlose Funktionsfähigkeit von jetzt und heute vollzogener Spendenvereinnahmung sei angemerkt, dass ich am 13. Januar 2024 eine Paypal-Zahlung als Spende zu Gunsten der dPV veranlasst habe, die als interaktive Transaktion auch tatsächlich und problemlos durchgeführt wurde. Es kann also niemand behaupten, ich hier würde auf alte, nicht mehr gültige Formate hingewiesen oder ein unzeitgemässes  Argumentationsszenario entwickeln.  Am Folgetag, dem 14.1.2023 erreichte mich dann eine Mail, in welcher der artige Dank für die Zuwendung von einem dPV-Vertreter ausgedrückt wird. Das bedeutet, dass die dPV mit Hinweis auf die aktuelle "geprüfte Gemeinnützigkeit" bei beispielsweise alleine diesem heute von mir bedienten Spendenkonto bereits 121.649,31 Euro (Stand 13.1.2024) eingesammelt hat. Das ist mindestens erstaunlich. Noch einmal: die Rechtsanwälte in Köln insistieren bei Klageandrohung, die Nennung wahrer Begebenheiten zu unterlassen. Die dPV möchte Geld wohl einsammeln, aber darüber sprechen möge man nicht. Die Idee, ein solches Begehren ausgerechnet an mich zu adressieren, verdeutlicht drastisch die mangelnde Bereitschaft von Frau Siedhoff und Herrn Nehrlich, ehrliche und bodenständige Lösungen für die Patientenselbsthilfe anzustreben.


Im Moment steht die aussergerichtliche Einigung zwischen der Deutschen Parkinson Vereinigung und dem vormaligen Geschäftsführer Friedrich Wilhelm Mehrhoff offenbar im Vordergrund jeden Handelns bei der Vereinsführung. Mehrhoff soll einen Millionenbetrag an den Vereinsmantel erstatten und im Gegenzug sollen rechtliche Weiterungen aller Art beendet werden. Dieses Vorgehen ist üblich und kaum zu beanstanden  Die neue Geschäftsführerin hat hieran selbstverständlich Vitales Interesse. Diese Zahlung kann die Vereinsliquidität deutlich und mittelfristig  stabilisieren und am Ende auch die Ansprüche aller eingebundenen Akteure bis hin zu den vielen Rechtsanwälten, die gewiss nicht alle "pro bono" tätig sind, sichern.
Es bleibt aber auch im Anschluß einer solchen Vergleichszahlung bei komplexen Hindernissen für eine ordnungsgemäße Führung des Vereines, weil dann nach wie vor reale Tatsachen abbildende  Rechenschaftsberichte fehlen. Die Gemeinnützigkeit des Verbandes ist eine Herzkammer für den Fortbestand: widerruft der Wirtschaftsprüfer seine Testate für Jahre rückwirkend, ist der Status der Gemeinnützigkeit zerstört. Tut er das nicht oder wird er nicht von außen korrigiert und der Verein publiziert weiterhin - wie auch heute am 14.1.2024 -  falsche Vermögensangaben, ist der Status der Gemeinnützigkeit ebenfalls zerstört. An einer Beendigung der Gemeinnützigkeitsprivilegien und der daraus resultierenden Steuervorteile führt also am Ende kein je denkbarer Weg vorbei.


Die aktuelle Geschäftsführung und namentlich Frau Siedhoff haben drei Wochen nach dem Rücktritt der ehem. Vorsitzenden des Verienes durch die ohne Satzungsänderung vollzogene Personalunion von ehrenamtlichem Vorstandsmandat und hauptamtlicher Geschäftsführung ein geradezu bilderbuchartiges Complianceproblem zu den bereits bestehenden Rechenschaftsverstössen hinzu geschaffen. Auch wenn man nun sagen wollte, es bestünde gar keine bezahlte Geschäftsführung, sondern beispielsweise ein bezahltes Mandat für den Vorstandsvorsitz, bedeutete dies einen Satzungsverstoß zum einen und eine fulminante Änderung beim Vollzug eines Steuerprivileges auf der anderen Seite. War früher trotz aller noch so patriarchalischen Führungsstruktur wenigstens noch das Ehrenamt und das bezahlte Hauptamt vermeintlich sauber von einander getrennt, ist Frau Siedhoff heute Arbeitgeberin und Arbeitnehmerin, Auftraggeberin und Auftragnehmerin,  Dienstanweisende und Dienstausführende in einer Person. Der Kontrollverlust für den Vorstand und die vorgesetzte Delegiertenversammlung kann kaum heftiger sein. Man hat einen jungen, seit Januar 2023 eingearbeiteten Geschäftsführer, der bereits im Februar 2023 die Vakanzen in der Buchhaltung und das Fehlen einer zeitgemässen Finanzordnung reklamierte und der sich einer Vielzahl von Parkinson-Betroffenen mit angemessener Etikette bereits vorgestellt hatte, fristlos entlassen, um eine vermeintlich gegenüber den Mitgliedern argumentierbare Berechtigung zu verschaffen, sich selbst aus der Vereinskasse ein Gehalt zu gönnen. Die amtierende 1. Vorsitzende zahlt sich selbst viele tausend Euro pro Monat aus der Kasse aus, obwohl die Satzung einen hauptamtlichen Vorstand weder vorsieht, noch erlaubt. Hat sie je dargetan, welche Größenordnung die Vergütung einnimmt? Hat sie sich je überhaupt hinreichend vorgestellt, bevor sie gewählt wurde? Oder war sie nicht vielmehr nur zum für sie richtigen Zeitpunkt am richtigen Ort und hat sich dort durch direkte und teilweise grenzwertige Etikette nur vermeintlich unverzichtbar gemacht?


Die o.g. Rechtsanwälte können insoweit Unterlassungsklagen androhen, so lange und so oft sie wollen: am Ende zählen die Fakten! In Ansehung der Tatsache, dass ein Organ der Rechtspflege bei Kenntnis um von seinem Mandanten fortgesetzt vollzogenem Rechtsbruch einen Aussenstehenden  durch ein Unterlassungsbegehren mutmasslich zum Verschweigen der Wahrheit zu nötigen versucht, wird in den kommenden Tagen Strafanzeige wegen aller in Frage kommenden Tateinheitsbegebenheiten, insbesondere des Verdachtes der Nötigung durch unbilliges Verlangen erstattet.
Der Zeitpunkt für die nun inittierte Prozesskette könnte wirksamer kaum sein. Die unselbstständigen Ausgliederungen des Vereines Deutsche Parkinson Vereinigung sind in grosser Zahl unterwegs, bis zum 31. Januar Anträge auf kassenübergreifende Pauschalförderungen an die Krankenkassen zu adressieren. Ca. 200 solche Anträge dürften in den kommenden Tagen bei den jeweils in den Bundesländern zuständigen gesetzlichen Krankenkassen eingehen. Alle diese Anträge bedingen ausnahmlos die Vorlage sowohl eines wirksamen Steuerprivilegs und zudem die Versicherung der Antragsteller, dass der BGB-Vorstand des Vereinsmantels einredefrei und vollständig entlastet wurde. Keiner anderen Absicht, als eine solche Entlastungsformel argumentieren zu können, dient der am 29.1.24 festgesetzte Termin mit den amtierenden Delegierten aus 2023. Es geht vordergründig um die Wahl eines neuen 2. Vorsitzenden. In Wahrheit versucht man, zwei Tage vor dem neuralgischen Stichtag für Pauschalförderanträge, dem 31.1.2024, ein zwar allenfalls kosmetisch wirkendes, aber immerhin ein vermeintliches Entlastungsvotum der Delegierten mit dem Datum „2024“ zu generieren, um dieses als Anlage zu den neuen Förderanträgen bewilligungsförderlich an die Kostenträgerwirtschaft anzuheften. Man startet erkennbar plump den Versuch, eine Art „neue Zeit“ zu schaffen und will die Vergangenheit vergessen machen.


Obendrein erfordert jede Antragsschrift 2024 und die einzureichenden Mittelverwendungsnachweise für die verausgabten Fördermittel aus dem Jahr 2023 rechtsverbindliche, also BGB-vertretungsfähige Zeichnungen. Diese kann mithin nur von dem BGB-Vorstand - also eben nicht von vollmachtlosen Vertretern in unselbstständigen Ausgliederungen des Vereines - geleistet werden. Nur der BGB-Vorstand kann und darf den Verein im Rechtsverkehr vertreten, nur die Unterschriften der im Vereinsregister des Amtsgerichtes Neuss hinterlegten Vorstände sind also überhaupt vertretungsgeeignet. In den zurückliegenden Jahren haben jedoch immer vollmachtlose Vertreter unter Verwendung von explizit vom Verein auf die privaten Adresskoordinaten der vollmachtlosen Vertreter lautenden Stempeln "Deutsche Parkinson Vereinigung" solche Dokumente unterschrieben.
Dies war schon immer ein Vorgehen, welches selbsterklärend keine Rechtsverbindlichkeiten schuf oder hilfsweise ersetzte und mindestens grob irreführend gegenüber den Krankenkassen war. Alle diese Zeichnungen waren schon immer schwebend unwirksam, da die fördernden Krankenkassen die mangelnde Zeichnungsberechtigung für den Vereinsmantel gar nicht registrieren konnten und der jeweils amtierende BGB-Vorstand nie querzeichnete oder überhaupt dort in Erscheinung trat. Die jeweils vorliegende Bildfolge "Stempel und Unterschrift" hat eine Tiefenprüfung um die tatsächliche Rechtsverbindlichkeit der geleisteten Unterschriften für den Namen des Vereines regelmässig obsolet erscheinen lassen, ein Abgleich mit den Registerdaten unterblieb. Könnte ein jeder aber für jeden eingetragenen Verein per Unterschrift Fördergelder akquirieren oder Rechtsgeschäfte tätigen, bräuchte es kein Vereinsregister, keinen Vorstand und keine Delegierten.


Dass ein im Sinne von Teilnahmen am Rechtsverkehr nicht vertretungsberechtigter und auch gar nicht vertretungsfähiger "Regionalleiter" oder "Landesbeauftragter" keine rechtverbindliche Zeichnung vornehmen kann und darf, generierte auch bei den handelnden Akteueren in den Selbsthilfegruppen keinerlei Unrechtsbewusstsein. Man hat das Jahrzehnte lang einfach so gehandhabt und argumentierte schliesslich, dass die Pauschal- und Projektmittel als mutmasslich rückzahlbare Kostenvorschüsse den örtlichen Selbsthilfegruppen zur Verfügung stünden. Tatsächlich haben diese Selbsthilfegruppen die Mittel ja auch verausgabt. Die amtierenden „ Regionalleiter“ waren und sind ehrbare Personen und haben sich letzthin nichts aktiv zu Schulden kommen lassen. Unberücksichtigt blieb aber alle Jahre, dass nicht die regionalen Selbsthilfegruppen Zahlungsempfänger der Fördermittel war, sondern immer die Deutschen Parkinson Vereinigung e.V. unter einer Vorstandschaft und einer Steuernummer. Nicht die Selbsthilfegruppe in xy-Stadt war Zahlungsempfänger, sondern der unter einer Registernummer und einer Vorstandschaft notierte Vereinsmantel in Neuss. Die Fördermittel wurden und werden auf Girokonten der Deutschen Parkinson Vereinigung e.V. ausgezahlt. Der Verein ist also Begünstigter der Pauschal- und Projektförderungen, nicht der Akteur vor Ort.


Daher war auch schon immer nur der zeichnungsbefugte BGB-Vorstand des Vereines überhaupt antragsberechtigt für den Vereinsmantel. Da der Vorstand aber nicht wirksam entlastet sein konnte, hätte auch der Vorstand nicht ohne einen Hinweis auf die mindestens unvollständige Entlastung zeichnen dürfen. Im Ergebnis deutet also vieles hin, dass bereits die Antragstellung Tatbestandsmerkmale von Untreue abbildete. Valutierte Fördermittel hätten  im Angesicht fehlender bzw. vorsätzlich auf falschen Grundlagen bauender Vorstandsentlastungen und obendrein fehlenden Zeichnungsberechtigungen der jeweils handelnden Akteure nicht ohne klärende, die realen Fakten nennende Rücksprache mit den Fördergeldgebern verausgabt werden dürfen.
Der 29.1.2023 ist als Termin für eine ausserordentliche Delegiertenversammlung anberaumt. Es soll die Besetzungsvakanz für die Funktion eines stellvertretenden Vorsitzenden beendet werden. Nach Lage der Dinge dürfte eine deutliche Mehrheit der Delegierten die Komplexität der hier dargestellten Realitäten kaum verstanden haben, denn die Angaben auf der Internetseite des Verbandes sind dafür kaum hinreichend.


Dies vor Augen, habe ich dieses Schreiben in geeigneter Weise multipliziert und hoffe, damit einen Beitrag zu der eingangs erwähnten Qualität der Analyse und Kommunikation geleistet zu haben. Ich sehe der angekündigten, rechtlichen Weiterung durch die Prof. Höcker Rechtsanwälte PartGmbH interessiert entgegen und zeichne


mit freundlichen Grüssen
J.M.Mielert


Joachim Maurice Mielert
Postfach 1501, 25735 Heide/Holstein
Tel.: +49 481 149 22 99-0
Mobil: +49 172 475 63 64
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Persönliche Erklärung zu den Ereignissen am 13.7.2023 bei der Deutschen Parkinson Vereinigung


Mit dem Ausdruck des Bedauerns haben meine Frau und ich am 13. Juli 2023 die Mitgliedschaften bei der Deutschen Parkinson Vereinigung e.V. beendet.

 

 


Über Jahre haben wir den Verein sowohl im Ehrenamt ideell und überdies finanziell deutlich unterstützt. Ich sass seit 2018 in der Delegiertenversammlung und meine Frau war seit 2019 Mitglied des Vorstandes des 16.000 Mitglieder zählenden Verbandes.

 

 


Die Deutsche Parkinson Vereinigung hat den notwendigen Reformprozess, den ich seit spätestens 2021 forderte, nicht umzusetzen vermocht. Besitzstandsinteressen einiger weniger Akteure sollten offenkundig Priorität behalten, Transparenz im Sinne einer qualitätsorientierten, bodenständigen Ideenkette wurde konsequent verhindert. Die publizierten Rechenschaftsberichte des Verbandes sind, wie wir heute wissen, nach Form und Inhalt eine Groteske. Die Vereinigung unterhält hunderte Geschäftsbankverbindungen in Deutschland, über welche signifikante Teilnahmen am wirtschaftlichen Verkehr stattfinden und die in keinem Wirtschaftsprüfungsbericht je vermerkt wurden. Leistungs- und Lieferverträge mit Agenturen und Zulieferern bleiben weitgehend im Nebel, Compliance-Verstösse in nicht trivialem Umfang stehen zur Disposition.

 

 


Das sind Umstände und Begebenheiten, die mit meinen Absichten und denen meiner Frau nicht zu vereinbaren sind. Ich habe daher nun "den Stecker gezogen" und die Angelegenheiten weitreichenden rechtlichen Überprüfungen durch die Justiz- und Finanzbehörden in NRW anheim gestellt.
Monatelang wurde versucht, die beteiligten Akteure zum Umdenken zu bewegen, um das nun startende Szenario zu vermeiden. Offenkundig wurden bis in den Juni 2023 hinein, als die beiden Vorsitzenden und die Schatzmeisterin zurück traten, die Kräfteverhältnisse mir gegenüber falsch skaliert. Auch der neue, kooptierte BGB-Vorstand verkennt insbesondere die Organhaftungsrisiken völlig und potenziert die Dramatik durch eine neue Qualität von zentralem Führungsgebahren ohne Not. Dass  nach der unklaren Beendigungen der Mandate der seit über dreissig Jahren etablierten Geschäftsführung der durch Mehrheitsvotum favorisierte Geschäftsführungsnachfolger nunmehr entpflichtet wurde und zugleich die kooptierte 1. Vorsitzende nach gerade einmal vier Wochen Ehrenamtsengagement - quasi in Personalunion als Arbeitgeberin und denkbare Arbeitnehmerin -  selbst nach einem bezahlten Dienstvertrag als Geschäftsführerin greifen möchte, ist inakzeptabel.

 

 


Ich bin selbst in mehreren Ehrenamtsfunktionen im bundespolitischen Umfeld in Berlin und für ein führendes EU-Projekt tätig und habe unverrückbare Prinzipien zum Inhalt und Wert von Ehrenamt. Man kann Ehrenamt auf der Ebene der Führung eines so großen Verbandes nur dann ausfüllen, wenn man hinreichend ökonomisch autark aufgestellt ist und noch dazu Bereitschaft besteht, dieses Ehrenamt mit zweckdienlicher Intensität zu betreiben. In der aktuellen Absicht der neuen dPV-Vorsitzenden, auch nur übergangsweise eine bezahlte Geschäftsführungsposition anzustreben, liegt ein fulminanter Wortbruch: es ist unverzeihlich, sich selbst in eine ökonomisch vermeintlich existenzsichernde, letzthin sogar unkontrollierbare Funktion zu favorisieren. Auftraggeberin und Auftragnehmerin für einen gemeinwohlorientierten Verband in Personalunion zu sein, widerspricht bei noch so plausibler Argumentation um anfallende Arbeitsbelastungen wirklich jedem denkbaren Akzeptanzanspruch.

 

 


Das alles entspricht mithin nicht mehr unserer Vorstellung, es konterkariert die ehrenamtliche Arbeit von hunderten Regionalgruppen, es setzt komplett falsche Akzente für die Patientenselbsthilfe und es ist zudem aus formalen und tatsächlichen Gründen juristisch angreifbar. Die vereinseigene Stiftung und der Vereinsmantel sind mit vielen Millionen Euro Umsatz pro Jahr ein Schwergewicht in der Patientenselbsthilfe. Die Handschrift der Ex-Vorstandschaft und Ex-Geschäftsführung hinterlässt Spuren und selbstverständlich ist dabei über die Jahrzehnte auch sehr viel Gutes und sehr viel Nützliches entstanden. Nun gilt es, diese positiven Aspekte aus der Vergangenheit zu konservieren und an den Kommunikations- und Handlungsstil der heutigen Gegebenheiten anzupassen.
Meine Frau und ich wünschen der Patientenselbsthilfe alles Gute! Wir stehen mit Rat und Tat weiterhin an der Seite derer, die sich mit lauteren Absichten, unternehmerisch korrektem Gebahren und zeitgemäßer Transparenz den Interessen von Parkinson-Betroffenen widmen.

 

 


J.M.Mielert
Berlin, den 16.7.2023

 

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18.5.2023  ©J.M.Mielert, Postfach 1501, 25735 Heide

Dass sich die Deutsche Parkinson Vereinigung in einer schweren Krise befindet, muss erklärt werden:

 

Die ehrenamtliche Basis, die vielen Regionalgruppen, die Regionalleitungen und auch die Landesbeauftragten tragen keinerlei Schuld an den Ereignissen der letzten Tage und Wochen. Auch das Konzept und die Idee der Patienten-Selbsthilfe steht überhaupt nicht zur Diskussion. Die Selbsthilfegruppen sind für uns, die Erkrankten, und unsere Partner, Angehörigen, Kinder und das gesamte soziale Umfeld von essentieller Bedeutung und Wert. In den Gruppen wurde alles richtig gemacht, niemand braucht sich für irgend etwas rechtfertigen oder gar entschuldigen.


Was ist geschehen?


Während hunderte Regionalgruppen mit grosser sozialer Kompetenz und Hilfsbereitschaft für Parkinson-Erkrankte Angebote organisieren und tag-täglich der Idee der Selbsthilfe einen grossartigen Dienst erweisen, haben sich in der Geschäftsstelle der dPV in Neuss und auf der Ebene der Vereinsführung erhebliche Defizite und nicht mehr klein zu redende Unregelmässigkeiten ergeben. Der angestellte Geschäftsführer ist darin verwickelt, es gibt überdeutlich sichtbare Verfilzungen mit vermeintlichen Geschäftspartnern, ja, es gibt auch deutliche Compliance-Verstösse und Fehlentscheidungen in wirtschaftlichen, finanziellen und personellen Bereichen.


Warum ist das so?


Immer dann, wenn festgefahrene Strukturen sich als vermeintlich erfolgreich argumentieren lassen, tritt auch Stillstand ein. In einer Selbsthilfeorganisation mit über 15.000 Mitgliedern bedeutet Stillstand auch Rückschritt. Ein Verein mit 15.000 Mitgliedern entspricht einer Kleinstadt. Eine Kleinstadt wird auch nicht von einer Person alleine regiert, sondern es gibt Abteilungen, Zuständigkeiten, Sachgebiete, auch Bereiche für Konfliktlösungen und vieles mehr. Und 15.000 Bewohner einer Kleinstadt haben auch nicht alle die gleiche Meinung und nicht alle können gleichzeitig das Schwimmbad oder das Museum oder das Rathaus besuchen. Alles muss - gar im Zeitpunkt des allfällig erkennbaren, digitalen Wandels - gut und sinnvoll und für die Zielgruppen zufriedenstellend organisiert sein. Niemand wird einfach Mitglied in einem Verein, ohne sich hiervon einen Mehrwert zu erhoffen und niemand bleibt Mitglied in diesem Verein, wenn die Administration nicht ordentlich arbeitet. Nimmt man nich einmal das Beispiel der Kleinstadt, dann ist klar, dass der Gemeinderat im Turnus der Wahlen wechselt. Wohl kaum eine Kleinstadt hat Jahrzehnte lang den gleichen Bürgermeister, immer den gleichen Kämmerer und die fortwährend gleichen Arbeitsabläufe. Die letzten 10 Jahre sind in allen Wirtschafts- und Verwaltungsbereichen von grossen Veränderungen durch die neuen Medien und deutlich schnellere Kommunikation gekennzeichnet.
Die dPV wird seit über 30 Jahren von einem Geschäftsführer geleitet. Sehr, sehr viele Dinge hat er wunderbar gelöst, viele Projekte sehr zielführend und erfolgreich gestaltet und schlussendlich würde die dPV niemals zur grössten Patientenselbsthilfe-Organisation geworden sein, wenn der Geschäftsführer nicht mit gut konturierten und ehrgeizig geplanten Aktionen den Verein zu einem Verband und den Verband nicht auch zu einem wirtschaftlichen Erfolgsprojekt gemacht hätte. Das ist niemals klein zu reden und es ist ihm und seiner Büroleiterin, die schon 35 Jahre bei der dPV arbeitet, zu verdanken.


Warum nun eine Krise?


Dass der angestellte Geschäftsführer über die Jahre und Jahrzehnte nicht nur extrem viel Geld verdient und damit ein hohes  Mass persönlicher Unabhängigkeit erreicht hat, sondern sich auch an eine Art Allein-Macht-Stellung gewöhnt hat, kann man ihm kaum verdenken. Er ist Jurist, er war und ist den ehrenamtlichen Vorständen seit jeher fachlich deutlich überlegen, er hatte in dieser Weise tatsächlich den gesamten Verband als "sein Baby" in der Hand. Das Leben schreitet fort und niemand bleibt ewig jung. Die Vorsitzende der dPV ist 15 Jahre lang im Amt und über 80 Jahre alt, der Geschäftsführer ist 66 Jahre alt, die Büroleiterin  über 70 Jahre alt.


Es sollte nun ein Generationswechsel stattfinden. Zur Erreichung dessen wurde am 2. Januar 2023 ein junger, gut ausgebildeter und in Verbandsführungsfragen erfahrener Mann als Nachfolger des in den Ruhestand ausscheidenden Geschäftsführers angestellt. Er sollte von seinem Vorgänger in die Internas eingewiesen und über die spezifischen Bedarfe und Gegebenheiten in den Regional- und Kontaktgruppen informiert werden. Der neue Geschäftsführer besuchte auch schon einige regionale Gruppen und lernte viele ehrenamtliche Ansprechpartner kennen. Ganz unbestreitbar erwarb sich der neue Geschäftsführer schnell hohe Anerkenntnis- und Sympathiewerte.
Die "Amtsübergabe" geriet von Anfang an zu einem veritablen Desaster. Der angestammte Geschäftsführer fühlte sich wahrscheinlich zurück gesetzt oder war sich der Konsequenz nicht im Klaren, dass heute andere Transparenzanforderungen gelten, als vor 10 oder 20 oder 30 Jahren. Er muss sich fundamental angegriffen gefühlt haben und natürlich war klar, dass bei einem solchen Generationswechsel viele traditionelle Besitzstände hinterfragt würden.


Was konkret wird vorgeworfen?


Allen Ausführungen voran muss man erwähnen, dass die Menschen, die heute mit Vorhaltungen belegt und konfrontiert werden, einen grundsätzlichen Anspruch auf eine  in allen Facetten gültige Unschuldsvermutung haben. Niemand darf also sagen: der oder der oder die oder die jenigen Menschen sind "schuldig"! Dennoch müssen natürlich die Dinge und Fakten klar und deutlich benannt werden.


Die Rechenschaftsberichte der dPV sind seit Jahren nicht hinreichend transparent. Hunderttausende Euro werden jährlich für die immer wieder gleichen Firmen und Personen verausgabt. Es sind rückdatierte Angebote aufgetaucht, Aufforderungen zur Abgabe von überteuerten Lieferangeboten an langjährige Geschäftspartner zur Sicherstellung von Warenströmen aus Unternehmen von Familienmitgliedern und viele Dinge mehr. Die Wirtschaftsprüfer bilden die Vermögenslage des Vereines nur fragmentarisch ab und hunderte Geschäftsbankkonten fehlen in den Berichten. Das alles läuft seit langen Jahren so und es läuft erkennbar in eine Richtung, die gültige Normen und Gesetze missachtet. Die Mitglieder bezahlen nicht ganz unerhebliche Beiträge, die Krankenkassen gewähren Förderungen und aus der privaten Wirtschaft kommen weitere Zuwendungen. Jahr für Jahr wurden und werden Millionen Euro bewegt und all diese Entscheidungen fallen im Ergebnis in dem Büro in Neuss von einem einzigen Mann: dem Geschäftsführer des Verbandes, der sich dafür umfänglich bevollmächtigen liess und diese Vollmacht auch im Vereinsregister eintragen liess.


Am 25.4.2023 hat man nun den neuen Geschäftsführer, der all diese Defizite und Vakanzen natürlich entdecken musste und benannt hat, aus seiner eben gerade erst begonnen Laufbahn gekündigt. Der neue Geschäftsführer wurde nicht in die Entscheidungsläufe eingebunden, im Gegenteil. Man verweigerte jede mögliche Information und als er dann selbst die Unregelmässigkeiten bemerkte und an seinen Arbeitgeber, den Vorstand übermittelte, wurde er als Störquelle verstanden und gefeuert. Da er noch in der Probezeit war, konnte man ihn letzthin nahezu barrierefrei los werden.


Was folgt daraus?


Der geschäftsführende und der Gesamtvorstand sind in Lager zerfallen. Die eine Seite unter der Leitung der Vorsitzenden und der Co-Vorsitzenden wollen gemeinsam mit dem alten Geschäftsführer das alte System konservieren. Es soll alles so weitergehen wie bisher. Das Compliance-Recht ist dabei dann nebensächlich, alleine der Neffe der Büroleiterin bekommt seit Jahren enorme Vergütungen überwiesen und die Rechenschaftsberichte bleiben lückenhaft.


Das andere Lager des Vorstandes will die Vertuschungen und die Unklarheiten beenden und mit dem zu Unrecht entlassenen neuen Geschäftsführer weiter zusammen arbeiten.


Inzwischen steckt das Gesamtprocedere fest, es sind Zivil- und Strafverfahren anhängig, die Finanzämter werden wach und werden sicherlich zeitnah die bisherige Führungsriege erheblich unter Druck setzen, die Bücher zu öffnen und die Angaben zum Haushalt des Vereines offen zu publizieren.
Einige Landesvertreter wünschen sich nun einen wirklichen Neustart. Es muss alles unternommen werden, die wertvolle Selbsthilfearbeit vor Ort in den Regionalgruppen zu erhalten und abzusichern. Das ist im Kern tatsächlich der wichtigste Gedanke. Es muss die wirkliche Arbeit der Selbsthilfe zu Gunsten der Mitglieder sichergestellt bleiben. Bis hinein in die Vorstandschaft herrscht die Meinung vor, dass der gesamte Vorstand seine Arbeit ruhen und eine ausserordentliche Delegiertenversammlung einberufen müsste. Viele Stimmen befürworten eine sofortige Freistellung der Geschäftsführung, um den status quo zu sichern und weiteren Schaden auszuschliessen. Auch liegt der Fokus auf dem schnell in Gefahr geratenden Steuerprivileg für gemeinnützige Vereine.


Die Landesorganisation Niedersachsen hat heute eine Empfehlung an den Vorstand adressiert, die eine gewisse Lösungnähe nicht vermissen lässt. Wenn eine hinreichende Zahl von Mitgliedern nun dieser Empfehlung im Sinne einer Forderung Unterstützung zukommen lassen würde, wäre das gewiss ein starkes Zeichen im Vorwege der ab dem 23.5.23 in Kassel stattfindenden Zusammenkunft der Landesbeauftragten und Vorstände.


Bereits seit Herbst 2021 ist klar, dass die dPV in den Rechenschaftsberichten die rund 300 Konten bei Geschäftsbanken in der gesamten Bundesrepublik Deutschland ausklammert. Die Salden werden in den Wirtschftszahlen des Verbandes nicht genannt, die Gesamtkaufkraft des Vereines also nicht ansatzweise publiziert. 










Konkret wird es erst, wenn man zu Gericht geht. Das wird nun geschehen.


Der nachstehende Auszug aus der diesseitigen Antragsschrift wurde am 2.5.2023 an die Justizbehörden NRW eingereicht. 

Es geht um die Neuausrichtung und Neuaufstellung der dPV zum Wohle aller Betroffenen und Angehörigen in der Patientenselbsthilfe. Durch die Entscheidung der dPV, den am 2.1.2023 eingestellten neuen Geschäftsführer ohne Anhörung und ohne Begründung innerhalb der Probezeit  zu entlassen, haben sich bei vielen regionalen Selbsthilfegruppen und in der Leitungsebene des Verbandes große Besorgnis und Unmut breit gemacht. 

Nachdem ein Mitglied des geschäftsführenden Vorstandes nun ebenso pflichtbewusst, wie auch mutig und gegen das Votum vieler anderer Akteure dem leider in den letzten Jahren erkennbar in Rückstand geratenen Transparenzgebot Raum schaffen will, habe ich mich entschieden, die Grundsatzfrage zu den Wirtschaftsprüfungstestaten rechtlich bewerten zu lassen.



Ich bin in den Jahren 2018, 2019, 2021, 2022 Mitglied der Delegiertenversammlung der dPV. Auch für 2023 bin ich von den Regionalgruppen der dPV in Schleswig Holstein in die Delegiertenversammlung entsandt. 

Die Delegiertenversammlung ist die oberste Entscheidung- und Kontrollinstanz in der dPV. Sie wählt und bestellt den Vorstand und hat letzthin die Funktion eines Aufsichtsorgans. 

Es ist selbsterklärend, dass ein Delegierter, wenn so gravierende Umstände wie beispielsweise unzutreffende Inhalte in Wirtschaftsprüfungsberichten erkennbar sind, eingreifen muss. Tut er es nicht, verletzt er das Vertrauen derer, die ihn gewählt und entsandt haben. Ich habe in den zurückliegenden Jahren mehrfach die Transparenzfragen in der dPV aufgemacht und die Delegiertenversammlungen 2021 und 2022 damit befasst. Tatsächlich herrscht aber in der Geschäftsführung eher die Idee vor, Transparenz nicht zuzulassen. 

Das nehme ich nicht hin und habe wiederholt angefragt, die realen Wirtschaftsdaten der dPV zu publizieren. Wieder und wieder wurde dem Ansinnen widersprochen und argumentiert, dass eine Publikation der rund 300 Vereinskonten und der darauf befindlichen Mittel zur Ausübung der anfallenden Teilnahme am wirtschaftlichen Verkehr das Risiko berge, dass die Krankenkassen den Fluss an Förderungen limitieren könnten. Diese Befürchtung ist, nach alledem was ich kenne, unbegründet. Die kassenübergreifende Pauschal- und Projektförderung für Selbsthilfegruppen erfolgt regelmäßig gegen Abgabe von entsprechenden Anträgen und Mittelverwendungsnachweisen. Transparenz ist also hier essentiell. Ich bin nicht bereit, dem Kontext der Ideen des nun anscheinend weiter amtierenden, alten Geschäftsführers der dPV zu folgen, der letzthin argumentiert, dass bei ordentlicher und ehrlicher Bekanntgabe der Kontostände die Förderung der Selbsthilfe erschwert würde. 


Wer mich kennt und weiss, dass ich selbst in anderen Verbänden Leitungsfunktionen einnehme und noch zumal in einem sehr großen Verband in Berlin, weiss auch, dass mit mir in der Frage der Beachtung von Transparenz- und Compliance-Regeln keine Absprachen möglich sind. Ich bin zu keiner denkbaren Bedingung käuflich und ich bin vor allen Dingen auch zu keiner denkbaren Bedingung bereit, durch Schweigen Zustimmung zu vermitteln. Meine Frau und ich engagieren uns in der Parkinson-Vereinigung seit 2016 und haben hier viel Arbeit und viel Geld in die Hand genommen, die Patientenselbsthilfe zu fördern und zu multiplizieren. Meine Frau ist seit 4 Jahren selbst Mitglied im Vorstand der dPV und hat in all den Jahren wieder und wieder gegen die Ideenketten des amtierenden Geschäftsführers kritisch argumentiert und Transparenz gefordert. Leider erweist sich die Konversation auch mit der 1. Vorsitzenden als schwierig. Es mutet an, als ging man mit uns nicht wahrhaftig um. Das können wir nur in der Weise beantworten, dass wir nun zur Tat schreiten und die anstehenden Fragen rechtlich klären.

Wir müssen die dPV neu ausrichten, die dPV ist der größte Parkinson-Selbsthilfeverband und wir brauchen die Patientenselbsthilfe essentiell. Daher muss man, um gutes zu bewahren und zukunftsfähig auszugestalten, in Krisensituationen klaren Verstand und konsequentes Handeln. Die dPV befindet sich in einer veritablen Krise. Wir müssen alle mithelfen, dem Verband die Zukunft zu sichern. Es wird sich erweisen, dass die dPV nur mit Hilfe von außen zu einem "Reset" kommen kann. Wir hoffen sehr, dass uns die Gerichte in Düsseldorf in dieser Weise helfend die Hand reichen. Es geht nicht vordergründig darum, daß oder ob ich mit meinen Aussagen richtig liege, sondern es muss ohne Wenn und Aber ehrlich und wahrhaftig und anständig gearbeitet werden. Die Patientenselbsthilfe wird von den Krankenkassen deutlich unterstützt. Es kann nicht angehen, dass ein Geschäftsführer einer Selbsthilfeorganisation letzthin argumentiert, dass Zahlungsflüsse nur sicher zu stellen sind, wenn man unehrliche und unwahre Angaben zur eigenen Liquiditätslage macht. Das ist mit meiner Frau und mir nicht zu machen, wir distanzieren uns nachdrücklich von solchem Geschäftsgebaren und haben deshalb nun nach schier unzählbaren, in der Sache ergebnislosen Diskussionen die Notbremse gezogen und die Justiz eingeschaltet. Uns ist bewusst, dass das alles sehr aufreibend und teuer wird: das nehme ich hin! 


Joachim Maurice Mielert




Wie sehr die Nachrichten sich offenbar in Neuss überschlagen, kann ich kaum resümieren. Jedenfalls hat die dPV in den letzten 2 Tagen 2 Rundmails versandt und übt in einer Weise Kritik, die sich einem sachlichen Kontext und einer zielführenden Nachvollziehbarkeit entzieht.



Rundbrief VS.pdf (380.45KB)
Rundbrief VS.pdf (380.45KB)


Ich habe heute an Frau Kaminski geschrieben:


Sehr geehrte Damen und Herren,
Sehr geehrte Frau Kaminski,


mit der heutigen Rundmail potenzieren Sie die Problematik auf eine Weise, wie es eigentlich völlig unnötig ist. Wenn es unser aller Absicht war und ist, im Interesse und zum Wohle des Vereinsmantels Sachverhalte vernünftig und zielgerichtet zu klären, dann ist Ihnen bereits mit dem ersten Schreiben kaum gelungen, Ruhe zu schaffen und das heutige Schreiben bildet anschaulich ab, dass Sie die Geschicke des Verbandes nicht mehr steuern können. Der Vorstand ist erkennbar über das Mass der Fähigkeiten hinaus beansprucht. Die dPV hat seit Jahren ein veritables Transparenzproblem, das sich nun binnen Tagen entlädt.


Es bestand seit Anfang 2023  eine ausserordentlich gute Chance, mit Herrn Baues einen Neustart und eine zukunftsfähige Orientierung für die dPV zu erreichen. Sie müssen Herrn Baues aber letzthin irgendwie als Bedrohung erlebt haben, nur weil er als Kaufmann natürlich sah, wo die Vakanzen innerhalb der dPV liegen. Dass er Sie als Angestellter des Verbandes bzw. die Vorstandschaft über diese seine Erkenntnisse unterrichten musste, entspricht einer erfüllten Treuepflicht gegenüber seinem Arbeitgeber. Sie haben sich aber anscheinend angegriffen gefühlt und haben Herrn Baues deshalb entlassen.


Mich beeindruckt der Brief von Ihnen nicht, im Gegenteil, denn die Zeilen atmen einen Spirit, der letztendlich gar nicht zu Ihnen passt. Sie scheinen derzeit kaum zielführend beraten zu werden.


Lassen Sie uns bitte resümieren:


Nicht ich schade dem Verein, sondern Sie haben die Informations- und Rechenschaftspflichten gegenüber der Delegiertenversammlung als oberstem Vereinsorgan seit Jahren verletzt und insoweit Bringschulden unerfüllt gelassen. Das, sehr geehrte Frau Kaminski, ist die Basis der Konversation. Ich bin für einen kultivierten Meinungsaustausch zu haben und stehe für eine solchen selbstverständlich weiterhin und jederzeit zur Verfügung.


Mit freundlichen Grüßen
Mielert



 
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